
verwandelt Wasser in Wein
Hochschule für Weinbautechnik
Hochschule für Weinbautechnik
Kurz gesagt
Ausbildungsform
Vollzeit
oder Teilzeit
Studienzeit
2 Jahre Vollzeit
oder 3 Jahre Teilzeit
ECTS-Punkte
180
Unterrichtssprache(n)
Französisch
Erreichte Abschlüsse
Dipl. Weinbautechniker/in HF
Die Ausbildung in Changins
Der Winzer-Kellermeister beherrscht die integrierten Produktionsprozesse, die Vermarktung sowie die Führung eines kleinen bis mittleren Unternehmens in der Schweiz. Sie spielen eine grundlegende Rolle bei der Aufwertung des Terroirs und der Dynamisierung des Weinbausektors. Sie üben ihren Beruf im Sinne der Nachhaltigkeit aus.
Der Weinbautechniker kann die aktuelle Situation des Unternehmens analysieren, die Produktionsart und die Unternehmensstrategie definieren. Sie produzieren und vermarkten ihren Wein aus eigener Ernte in der ganzen Schweiz, dank moderner Marketinginstrumente und Deutschkenntnissen.
Als Weinbauleiter:in oder Weinbauunternehmer:in kennt man die Qualitätsanforderungen an die Trauben für die Weinbereitung.
Als Kellermeister:in oder Weinbereitungsspezialist:in ist das umfangreiche Weinbauwissen ein enormer Vorteil bei der Auswahl der Rohstoffe. Sie keltern Wein nach hohen Qualitätsstandards, unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und entsprechend den Wünschen der Verbraucher:innen.
1600 Unterrichtsstunden und praktische Übungen
18 Wochen Praktika, die in die Ausbildung integriert sind
100 Arbeitsstunden pro Semester
320 Stunden Diplomarbeit
1 Woche Studienreise
Zulassungsbedingungen
Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) als Winzer:in oder Kellermeister:in sein und nach Erhalt des EFZ mindestens 12 Monate Berufserfahrung in der Weinbranche nachweisen können.
Wenn die EFZ als Winzer:in und Kellermeister:in erworben wurden, ist das Jahr Berufserfahrung nicht erforderlich.
Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) als Winzer:in oder Kellermeister:in sein und nach Erhalt des EFZ mindestens 12 Monate Berufserfahrung in der Weinbranche nachweisen können.
Wenn die EFZ als Winzer:in und Kellermeister:in erworben wurden, ist das Jahr Berufserfahrung nicht erforderlich.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, ist eine Zulassung auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen möglich. CHANGINS hat hierzu eine Richtlinie erlassen.
Zulassung auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen
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Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zulassung auf der Grundlage ihrer Bewerbungsunterlagen beantragen, müssen mindestens über eine Ausbildung der Sekundarstufe II verfügen.
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Eine Zusatzausbildung und/oder mindestens ein Jahr nachgewiesene praktische Erfahrung im Weinbau müssen ein Kompetenzniveau nachweisen, das dem eines CFC-Abschlusses als Winzerin oder Winzer bzw. Kellermeisterin oder Kellermeister entspricht.
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In den Wochen 25 bis 27 findet ein Fachgespräch statt, in dem das Niveau der praktischen Kompetenzen bewertet wird. Eine Woche vor dem Fachgespräch muss ein Fachbericht ausgefüllt und eingereicht werden. Für dieses Verfahren ist ein Anmeldeformular auszufüllen.

Die Schulgebühren
Die Kosten für die Ausbildung werden zum größten Teil von den öffentlichen Körperschaften (Bund und Kantone) übernommen. Der finanzielle Beitrag der Studierenden der Ausbildung zum:zur Weinbautechniker:in HF verteilt sich ab Juni 2025 wie folgt:
Studiengebühren: CHF 360.– / Semester
Kosten (Material, Unterricht, Sonstiges): CHF 500.– / Semester 1, 2 und 4, 850.–/Semester 3
Anmeldegebühr: CHF 150.–, zahlbar bei der Immatrikulation.
Gesamtbetrag für 2 Jahre: 3'990.– + 150.–(Anmeldegebühr) = 4'140.—
Gesamtbetrag für 3 Jahre: 4'710.– + 150.—(Anmeldegebühr) = 4'860.—
Auf den Spuren von Caroline Jouniaux
Zur Schulung anmelden
Ansprechpartner bei Fragen
Isabel Baehler
Assistentin der Geschäftsleitung und Leiterin der Zulassungsstelle
