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verwandelt Wasser in Wein

Hochschule für Weinbautechnik

Hochschule für Weinbautechnik

Kurz gesagt

Ausbildungsform

Vollzeit

oder Teilzeit

Studienzeit

2 Jahre Vollzeit
oder 3 Jahre Teilzeit

ECTS-Punkte

180

Unterrichtssprache(n)

Französisch

Erreichte Abschlüsse

Dipl. Weinbautechniker/in HF

Die Ausbildung in Changins

Der Winzer-Kellermeister beherrscht die integrierten Produktionsprozesse, die Vermarktung sowie die Führung eines kleinen bis mittleren Unternehmens in der Schweiz. Sie spielen eine grundlegende Rolle bei der Aufwertung des Terroirs und der Dynamisierung des Weinbausektors. Sie üben ihren Beruf im Sinne der Nachhaltigkeit aus.

Der Weinbautechniker kann die aktuelle Situation des Unternehmens analysieren, die Produktionsart und die Unternehmensstrategie definieren. Sie produzieren und vermarkten ihren Wein aus eigener Ernte in der ganzen Schweiz, dank moderner Marketinginstrumente und Deutschkenntnissen.

 

Als Weinbauleiter:in oder Weinbauunternehmer:in kennt man die Qualitätsanforderungen an die Trauben für die Weinbereitung.

Als Kellermeister:in oder Weinbereitungsspezialist:in ist das umfangreiche Weinbauwissen ein enormer Vorteil bei der Auswahl der Rohstoffe. Sie keltern Wein nach hohen Qualitätsstandards, unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und entsprechend den Wünschen der Verbraucher:innen.

1600 Unterrichtsstunden und praktische Übungen

18 Wochen Praktika, die in die Ausbildung integriert sind

100 Arbeitsstunden pro Semester

320 Stunden Diplomarbeit

1 Woche Studienreise

Zulassungsbedingungen

Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) als Winzer:in oder Kellermeister:in sein und nach Erhalt des EFZ mindestens 12 Monate Berufserfahrung in der Weinbranche nachweisen können.

 

Wenn die EFZ als Winzer:in und Kellermeister:in erworben wurden, ist das Jahr Berufserfahrung nicht erforderlich.

Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) als Winzer:in oder Kellermeister:in sein und nach Erhalt des EFZ mindestens 12 Monate Berufserfahrung in der Weinbranche nachweisen können.

 

Wenn die EFZ als Winzer:in und Kellermeister:in erworben wurden, ist das Jahr Berufserfahrung nicht erforderlich.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, ist eine Zulassung auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen möglich. CHANGINS hat hierzu eine Richtlinie erlassen.

 

Zulassung auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen

  • Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zulassung auf der Grundlage ihrer Bewerbungsunterlagen beantragen, müssen mindestens über eine Ausbildung der Sekundarstufe II verfügen.

  • Eine Zusatzausbildung und/oder mindestens ein Jahr nachgewiesene praktische Erfahrung im Weinbau müssen ein Kompetenzniveau nachweisen, das dem eines CFC-Abschlusses als Winzerin oder Winzer bzw. Kellermeisterin oder Kellermeister entspricht.

  • In den Wochen 25 bis 27 findet ein Fachgespräch statt, in dem das Niveau der praktischen Kompetenzen bewertet wird. Eine Woche vor dem Fachgespräch muss ein Fachbericht ausgefüllt und eingereicht werden. Für dieses Verfahren ist ein Anmeldeformular auszufüllen.

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Die Schulgebühren

Die Kosten für die Ausbildung werden zum größten Teil von den öffentlichen Körperschaften (Bund und Kantone) übernommen. Der finanzielle Beitrag der Studierenden der Ausbildung zum:zur Weinbautechniker:in HF verteilt sich ab Juni 2025 wie folgt:

Preise für diplomierte Weinbautechniker:innen HF

Studiengebühren: CHF 360.– / Semester

Kosten (Material, Unterricht, Sonstiges): CHF 500.– / Semester 1, 2 und 4, 850.–/Semester 3

Anmeldegebühr: CHF 150.–, zahlbar bei der Immatrikulation.

Gesamtbetrag für 2 Jahre: 3'990.– + 150.–(Anmeldegebühr) = 4'140.—

Gesamtbetrag für 3 Jahre: 4'710.– + 150.—(Anmeldegebühr) = 4'860.—

Auf den Spuren von Caroline Jouniaux

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Ansprechpartner bei Fragen

Isabel Baehler

Assistentin der Geschäftsleitung und Leiterin der Zulassungsstelle

T +41 22 363 40 50

isabel.baehler@changins.ch​

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